Die Zahlungen sind gestaffelt nach der Makler- und Bauträgerverordnung in 6 Kaufpreisraten wie folgt zu leisten:
| 1. Rate | 30% des Kaufpreises nach | Eintragung der Auflassungsvormerkung Beginn der Erdarbeiten |
|---|---|---|
| 2. Rate | 28% des Kaufpreises nach | Rohbaufertigstellung Fertigstellung Zimmererarbeiten |
| 3. Rate | 12,6% des Kaufpreises nach | Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen Fertigstellung Glaserarbeiten |
| 4. Rate | 12,6% des Kaufpreises nach | Rohinstallation der Heizungsanlagen Rohinstallation der Sanitäranlagen Rohinstallation der Elektroanlagen Fertigstellung Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten Fertigstellung Estrich |
| 5. Rate | 13,3% des Kaufpreises nach | Fertigstellung Fassadenarbeiten Fertigstellung Fliesenarbeiten im Sanitärbereich Bezugsfertigkeit |
| 6. Rate | 3,5% des Kaufpreises nach | vollständiger Fertigstellung |