Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Besondere Bedingungen für Containergestellungen und Transporte
- Gerst Recycling GmbH, Container-Dienst übernimmt mit der umseitigen Beauftragung die Abfuhr und Ent- sorgung des vom Auftraggeber am Abfallort hierzu übergebenen Abfalls. Derjenige, der den Lieferschein als Kunde unterzeichnet, haftet der GERST GmbH persönlich für die Zahlung des Entgelts unabhängig von einer ggf. hier neben bestehenden Zahlungsverpflichtung eines Dritten.
- Container/Mulden werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt. Beschädigungen des Abstellplatzes und der grundstückseigenen Zufahrt hat GERST GmbH nur zu vertreten, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für ausreichende Bodenbeschaffenheit des Abstellortes haftet GERST GmbH nicht.
- Für die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Container/M. sind die gesetzlichen Bestimmungen der StVO zu beachten, insbesondere eine ordnungsgemäße Sicherheits- und Gefahrenkennzeichnung. Eventuell erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber bei der zuständigen Behörde einzuholen. Für etwaige Schäden und Kosten, die in diesem Zusammenhang auftreten können, übernehmen wir keine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, auch Dritten gegenüber.
- Bei engen Baustellen entscheidet der Fahrer vor Ort über deren Befahrbarkeit. Befährt er trotz Enge die Baustelle auf ausdrückliches Geheiß des Auftraggebers, übernimmt dieser evtl. an Fahrzeug und Gebäude auftretende Schäden und deren Regulierung.
- Für das Transportfahrzeug ist um den Container/M. herum genügend Platz freizuhalten. Die abgesetzten Container/M. dürfen nicht ohne Zustimmung des Entsorgers verrückt werden, um die Aufnahme zu gewährleisten. Sollen befestigte Hofflächen, Gehwege oder überbaute Schächte befahren werden, hat der Auftraggeber durch geeignete Schutzmaßnahmen diese überfahrbar zu machen, z.B. durch Überdielen. Für Beschädigungen an Hofflächen, Straßen, Bäume und Einfahrten, welche durch Befahren, Absetzen und Aufnehmen der Container/M. entstehen, übernehmen wir keine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, auch Dritten gegenüber. Der Auftraggeber sowie sein Erfüllungsgehilfe übernimmt die Garantie für eine vereinbarungsgemäße Befüllung des Container/M. Die Beladung des Container/M. ist Sache des Auftraggebers. Er haftet ebenso für etwaige Schäden am Container/M. während der Standzeit in voller Höhe, sowie für die Einhaltung der angegebenen Gewichts- und Volumengrenzen. Ist ein Container/M. überladen, so ist er vom Auftraggeber umzuladen. GERST GmbH ist berechtigt, ihn stehen zu lassen. Durch Umladen bedingte Wartezeiten oder Leerfahrten werden gesondert berechnet.
- Die im Container/M. eingefüllten Materialien werden vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern entsprechend bezeichnet. Diese Angabe und deren Bestätigung durch den Fahrer ist vorläufig. Sollte bei der Entleerung des Container/M. von den gemachten Angaben abweichendes Material festgestellt werden, ist für die Abrechnung die endgültige Einstufung der zuständigen Entsorgungsstelle in Verbindung mit der dort gültigen Gebührenliste maßgebend.
- Der Abrechnung liegen die Gebühren am Tag der Ablieferung des Container/M. zugrunde.
- Gleichgültig ob der Container/M. im öffentlichen oder privaten Einwirkungsbereich abgestellt wird, gelten sämtliche im Container/M. befindlichen Materialien zum Zeitpunkt der Abholung als vom Auftraggeber eingefüllt. Ausschließlich der Auftraggeber ist verantwortlich für die im Container befindlichen Materialien. Sollte die Abnahme des betreffenden Container/M. verweigert werden, so ist vom Auftraggeber eine entsprechende Entsorgungsstelle zu benennen, die die Entsorgung des Inhaltes übernimmt. Der betreffende Container/M. wird solange auf Risiko des Auftraggebers gelagert oder auf das Gelände des Auftraggebers zurückgestellt. Die Genehmigung für die Entsorgung und Lagerung ist vom Auftraggeber direkt einzuholen. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden, ebenso wie die Kosten für eine eventuelle Reinigung des Container/M. und der Lagerfläche, dem Auftraggeber belastet.
- GERST GmbH haftet für Schäden, gleich welcher Art, nur dann, wenn diese auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beruhen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind -außer im Falle des groben Verschuldens- der Höhe nach auf den Preis des verzögerten, ausgebliebenen oder mangelhaften Teils der Leistung beschränkt. Die Haftung des Entsorgungsunternehmens ist auf die geschäftstypischen Schäden beschränkt.
- Aus organisatorischen Gründen bitten wir den Auftraggeber, Aufträge zum Stellen, Umsetzen oder Abholen von Container/M. direkt der Disposition mitzuteilen. Die Ausführung eines über einen Fahrer erteilten Auftrages muss bei der Disposition abgefragt werden.
- Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. (AGB)
- Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt für beide Teile 67433 Neustadt.
- Die etwaige Nichtigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht.