Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Besondere Bedingungen für Containergestellungen und Transporte
Stand März 2024

  1. Gerst Bauservice GmbH, Container-Dienst übernimmt mit der umseitigen Beauftragung die Abfuhr und Entsorgung des vom Auftraggeber am Abfallort hinzu übergebenen Abfalls. Derjenige, der den Lieferschein als Kunde unterzeichnet, haftet der Gerst Bauservice GmbH persönlich für die Zahlung des Entgeltes unabhängig von der ggf. hier neben bestehenden Zahlungsverpflichtung eines Dritten.
  2. Container/Mulden werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt. Beschädigungen des Abstellplatzes und der grundstückseigene Zufahrt hat Gerst GmbH nur zu vertreten, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für ausreichende Bodenbeschaffenheit des Abstellortes haftet Gerst GmbH nicht.
  3. Für die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Container/Mulden sind die gesetzlichen Bestimmungen der StVO zu beachten, insbesondere eine ordnungsmäße Sicherheits- und Gefahrenkennzeichnung. Eventuell erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber bei der zuständigen Behörde einzuholen. Für etwaige Schäden und Kosten, die in diesen Zusammenhang auftreten können, übernehmen wir keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, auch Dritten gegenüber.
  4. Für das Transportfahrzeug ist um den Container herum genügend Platz freizuhalten. Die abgesetzten Container dürfen nicht ohne Zustimmung des Entsorgers verrückt werden, um die Aufnahme zu gewährleisten. Sollen befestigte Hofflächen, Gehwege und überbaute Schächte befahren werde, hat der Auftraggeber durch geeignete Schutzmaßnahmen diese überfahrbar zu machen, z.B. durch Überdielen. Für Beschädigungen an Hofflächen, Straßen, Bäumen und Einfahrten, welche durch Befahren, Absetzen und Aufnahmen der Container entstehen, übernehmen wir keine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, auch Dritten gegenüber.
  5. Der Auftraggeber sowie sein Erfüllungsgehilfe übernimmt die Garantie für eine vereinbarungsgemäße Befüllung des Containers. Die Beladung des Container ist die Sache des Auftraggebers. Er haftet ebenso für etwaige Schäden am Container während der Standzeit in voller Höhe, sowie für die Einhaltung der angegebenen Gewichts- und Volumengrenzen. Ist ein Container überladen, so ist er vom Auftraggeber umzuladen. Gerst Bauservice GmbH ist berechtigt, ihn stehen zu lassen. Durch Umladen bedingte Wartezeiten oder Leerfahrten werden gesondert berechnet.
  6. Die im Container eingefüllten Materialien werden vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeiterin entsprechend bezeichnet. Diese Angabe und deren Bestätigung durch den Fahrer ist vorläufig. Sollte bei der Entleerung des Containers von den gemachten Angaben abweichendes Material festgestellt werden, ist für die Abrechnung die endgültige Einstufung der zuständigen Entsorgungsstelle in Verbindung mit der dort gültigen Gebührenliste maßgebend.
  7. Der Abrechnung liegen die Gebühren am Tag der Ablieferung des Container zugrunde.
  8. Ausschließlich der Auftraggeber ist verantwortlich für die im Container befindlichen Materialien. Sollte die Abnahme des betreffenden Container verweigert werden, so ist vom Auftraggeber eine entsprechende Entsorgungsstelle zu benennen, die die Entsorgung des Inhaltes übernimmt. Der betreffende Container wird solange auf Risiko des Auftraggebers gelagert oder auf das Gelände des Auftraggebers zurückgestellt. Die Genehmigung für die Entsorgung und Lagerung ist vom Auftraggeber direkt einzuholen. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden, ebenso wie die Kosten für eine eventuelle Reinigung des Container und der Lagerfläche, dem Auftraggeber belastet.
  9. Gerst Bauservice GmbH haftet für Schäden, gleich welcher Art, nur dann, wenn diese auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beruhen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind –außer im Falle des groben Verschuldens- der Höhe nach auf den Preis zu verzögerten, ausgebliebenen oder mangelhaften Teils der Leistung beschränkt. Die Haftung des Entsorgungsunternehmens ist auf die geschäftstypischen Schäden beschränkt.
  10. Container-Miete: Im Container-Preis sind 10 Arbeitstage inklusive, nach 10 Tagen berechnen wir eine Standgebühr von 3,00€ pro Tag.
  11. Aus organisatorischen Gründen bitten wir den Auftraggeber, Aufträge zum Stellen, Umsetzen oder Abholen von Container direkt der Disposition mitzuteilen. Die Ausführung eines über einen Fahrer erteilten Auftrages muss bei der Disposition abgefragt werden.
  12. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt für beide Teile 76829 Landau.
  13. Die etwaige Nichtigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.